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Mitglied werden
Allgemeine Vorteile
einer Mitgliedschaft in der Fach-Innung
Als Mitglied einer starken Gemeinschaft erhalten Sie neben vielen interessanten geldwerten und innungsspezifischen Vorteilen auch allgemeine Vorteile.
Ob Tarifverhandlungen, die Bekämpfung von Schwarzarbeit und unlauterem Wettbewerb oder die Vertretung des Handwerks gegenüber Kreis- und Stadtverwaltung sowie sonstigen Behörden, nachfolgende Vorteile sind im Innungsbeitrag für Sie enthalten. Und das Beste ist, um diese Dinge müssen Sie sich nicht kümmern.
Unsere Leistungen im Überblick:
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-> Rechtsauskünfte
-> Bekämpfung von Schwarzarbeit und unlauterem Wettbewerb
-> Betriebswirtschaftliche Beratung
-> Gutachten zu Fragen des Handwerksrechts
-> Rundschreiben und Informationsdienst
-> Kooperation mit den Fachverbänden und Handwerkskammern
-> Lehrlingsbetreuung und Durchführung von Zwischen- und Gesellenprüfungen
-> Nachwuchswerbung
-> Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und Seminaren
-> Öffentlichkeitsarbeit/ Gemeinschaftswerbung
-> politische Interessen-Vertretung
-> Handwerks-Politik vor Ort
-> Qualifizierung des beruflichen Nachwuchses
-> Sozialwerk Leo Ponsens
-> Tarifverträge/Auskünfte
-> VOB und Vertragsrecht
-> Schiedsstelle für Lehrlingsstreitigkeiten
-> Versorgungswerk
-> Facharbeiter-Vermittlung
-> geschütztes Fachbetriebszeichen
-> Genossenschaftswesen im Handwerk
-> Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit
-> Checklisten/ Formulare für die Betriebspraxis
-> Erfahrungsaustausch unter Kollegen
-> HFG Handwerksfördergesellschaft mbH
-> Innungskrankenkasse
-> IKZ Innung und Kreishandwerkerschaftszeitung
-> Kooperation mit den Fachverbänden und Handwerkskammern
-> Mahn- und Inkassoservice
-> Weiterbildungsmaßnahmen für Meister und ihre Angehörigen, für Gesellen und Lehrlinge
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Die Mitgliedschaft:
Die Mitgliedschaft in einer Handwerksinnung als Arbeitgeberverband im Handwerk ist freiwillig. Nach dem Solidarprinzip zahlt jeder Betrieb einen Mitgliedsbeitrag, der nach Grundbeitrag und Zusatzbeitrag nach der Lohnsumme gestaffelt ist.
Wer kann Mitglied werden?
Jede in die Handwerksrolle eingetragene natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft, die im Bezirk der Innung ein Handwerk ausübt, für das die Innung zuständig ist.
Wie wird man Mitglied:
Stellen Sie einen Mitgliedsantrag bei Ihrer Innung.
Den Mitgliedsantrag erhalten Sie bei der Geschäftsstelle der Innung:
Installateur- und Heizungsbauer-Innung
Hoevelstr. 19
56073 Koblenz
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